ALLGEMEINE GESCHÄTSBEDINGUNGEN – TEILNEHMERVERTRAG UND AUSBILDUNGSBEDINGUNGEN

Zwischen der „european leadership consulting – elc GmbH“ & „INSHA ACADEMY“, Schauinslandstr. 2a; D-79194 Gundelfingen, FR HRB 702397
Geschäftsführung: Fr. Insha Holz, Hr. Joshua Harald Tutzer und dem Teilnehmer:

1. Ausbildungsveranstalter und -ort

Der Ausbildungsveranstalter ist die INSHA – International Nature Sacred Healing Academy, im Eigentum der elc GmbH (Handelsregister: FR HRB 702397). Die Ausbildungen werden in der INSHA Academy, Schauinslandstrasse 2a, D- 79194 Gundelfingen oder in anderen geeigneten Seminarräumlichkeiten durchgeführt. Die Wahl des Ausbildungsortes behält sich die INSHA Academy vor. Über die Gemeindeverwaltung bzw. dem Tourismusamt können Übernachtungsmöglichkeiten rechtzeitig selber gebucht werden. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu entrichten.

2. Ausbildungsdauer

Die Ausbildung findet an den auf dem Anmeldeformular angegeben Terminen statt. Die Unterrichtsdauer beträgt 6 – 7 Stunden/Tag. Mittags findet eine Pause statt. Die Academy behält sich vor, die Unterrichtszeiten dem Unterrichtsverlauf anzupassen und soweit dies aufgrund besonderer Umstände zweckmäßig erscheint, zu ändern.

3. Ausbildungsinhalt

Die Ausbildung vermittelt das Wissen laut Ausschreibung. Es werden theoretische und praktische Inhalte vermittelt. Die Ausbildung ermöglicht Selbsterfahrungsprozesse und die Schulung des Unterscheidungs- und des Wahrnehmungsvermögens. Mängelgewährleistungsansprüche können nicht hergeleitet werden. Ein Wirkversprechen ist nicht an den Unterricht oder die Anwendung der gelehrten Methoden geknüpft. Die INSHA Academy übernimmt keine Verantwortung für die weitere Lebensgestaltung des Teilnehmers/Klienten sowie keine Gewährleistung für einzutreffende Erwartungen und Hoffnungen. Die Verantwortung für die Ausführung der empfohlenen Maßnahmen verbleibt beim Ausführenden. Erfolgsgarantien werden nicht gegeben.

4. Verbindlichkeit der Anmeldung und Teilnahme für einen bestimmten Ausbildungskurs

Die Anmeldung gilt nur für den Ausbildungskurs, zu den man sich angemeldet hat. Die elc GmbH behält sich vor, im Bedarfsfall einen Ersatzausbildner zu stellen. Ein Ausbildungskurs stellte eine geschlossene Einheit dar und muss vollständig absolviert werden. Während der Ausbildung herrscht Anwesenheitspflicht. Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung oder Abschlussbesprechung am letzten Ausbildungstag schließt der Teilnehmer die Ausbildung ab. Es ist nicht gestattet, an Ausbildungsterminen anderer Kurse, als Ersatz für eine Nicht-Teilnahme, teilzunehmen. Ein solches Ausweichen auf einen anderen Termin ist nur dann ausnahmsweise gestattet, wenn dies in Absprache mit der Ausbildungsleitung genehmigt wird. Liegen keine schwerwiegenden Gründe für eine Absenz vor, verfallen alle Rechte des Teilnehmers und die Absenz wird, wie unter Punkt 7 erwähnt, als Rücktritt gehandhabt.

5. Ausbildungsgebühr

Die Ausbildungsgebühr kann der Ausschreibung bzw. den Anmeldungsformalitäten entnommen werden. Die Ausbildungsgebühr wird zuzüglich der aktuellen MwSt. (19% für Deutschland) in Rechnung gestellt. Für Unternehmer findet §13 UStG Anwendung. Bildungsschecks und vergleichbares werden angenommen. Die im Voraus bezahlte Ausbildungsgebühr berechtigt zur Teilnahme an der Ausbildung.

6. Zahlungsmöglichkeiten

Die Ausbildungsgebühr ist spätestens eine Woche vor Ausbildungsbeginn fällig. Nur die rechtzeitige Bezahlung reserviert einen Teilnehmerplatz. Eine ratenweise Bezahlung der Ausbildungsgebühr kann mit der Ausbildungsleitung vereinbart werden.

7. Kündigung und Rücktritt

Ein Rücktritt ist schriftlich mindestens zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn zu erklären. Andernfalls muss die Ausbildungsgebühr vollständig bezahlt werden. Die ordentliche Kündigung ist für die gesamte Zeit der Ausbildung ausgeschlossen, es sei denn, beide Parteien schließen eine gesonderte Aufhebungsvereinbarung ab. Bei Rücktritt nach Ausbildungsbeginn bzw. bei Absenz einer Ausbildungseinheit entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ausbildungsgebühr. Bei Rücktritt bzw. vorzeitiger Beendigung der Ausbildung sind die Unterrichtsmaterialien zurückzuerstatten. Der Teilnehmer verzichtet auf die Anwendung der vermittelten Methoden und die Berufsbezeichnung. Weiteres verzichtet der Teilnehmer auf jegliche weitere Regressansprüche. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund findet insbesondere bei schwerer körperlicher oder psychischer Krankheit (nachgewiesen durch ärztliche Bescheinigung), die eine weitere Teilnahme an der Ausbildung unmöglich macht, statt. In diesem Falle werden die Ratenzahlungen für die ausstehenden Ausbildungsblöcke erlassen bzw. zu viel bezahlte Ausbildungsgebühren innerhalb von 60 Tagen zurückerstattet.

8. Lehrgangsmaterialien, Urheberrechte, Vertragsstrafe

Es ist untersagt, dass von dem Teilnehmer Bild- oder Tonaufnahmen während der Ausbildung erstellt werden. Die elc GmbH, mit Sitz in D-79194 Gundelfingen, hat das alleinige Urheberrecht. Bei Interesse der Presse entscheidet allein die elc GmbH, ob und in welchem Umfang deren Vertreter anwesend sein dürfen. An den Ausbildungsmaterialien bestehen keine Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Vermarktungsrechte. Die Ausbildungsmaterialien dienen nur zur eigenen Ausübung der vermittelten Methoden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von bis zu € 2.500,00.

9. Verhaltenskodex

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vermittelten Methoden zum Wohle der Menschen einzusetzen. Weiteres verpflichtet sich der Teilnehmer, respektvoll und verantwortungsbewusst mit Klienten und Kollegen umzugehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen seines Landes zu beachten. Liegen grobe Verstöße gegen den Verhaltenskodex vor, behält sich die INSHA Academy vor, den Absolventen von den Fortbildungsveranstaltungen auszuschließen und seinen Zugang und seine Adresse aus den Plattformen der elc GmbH zu entfernen.

10. Teilnehmererklärung – Haftungsausschluss

Der Teilnehmer bestätigt, vor seiner Anmeldung mit der Leitung der Ausbildung persönlich gesprochen und alle Information für eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung erhalten zu haben. Mit der Akzeptanz der AGB`s erklärt der Teilnehmer, dass er körperlich und psychisch – gesund und damit in der Lage ist, die Verantwortung zur Teilnahme an der Ausbildung zu tragen.
Weiteres versichert der Teilnehmer, durchschnittlich körperlich und seelisch belastbar zu sein. Für Schäden, die die Teilnehmer untereinander verursachen, haftet die elc GmbH nicht.

11. Kursverschiebung

Die Ausbildungsleitung behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen zwingenden Gründen (Krankheit) den Kursbeginn zu verschieben oder ganz abzusagen. Hieraus kann der Teilnehmer keine weiteren Rechte herleiten. Bereits bezahlte Seminargebühren erhält er für nicht stattgefundene Ausbildungsblöcke zurück. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ausbildungsleiter oder einen bestimmten Nachholtermin.

12. Datenschutz

Die Kontaktdaten der Teilnehmer einer Ausbildung werden von der elc GmbH nach dem Bundesdatenschutzgesetz verwaltet. Die Teilnehmer werden im Newsletter-Verteiler aufgenommen (Einladung zu Treffen, etc.) und können sich jederzeit davon abmelden (§ 7 Abs. 3 UWG).

13. Rechtsordnung und Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Gerichtstand ist Freiburg im Breisgau (DE).

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